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NEUE LÄNDERPROGRAMME FÖRDERN E-MOBILITÄT

Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen haben aktuell eigene Förderproramme aufgelegt: für den Kauf von Elektro-Fahrzeugen, E-Lastenräder, E-Mieträder und Elektro-Roller sowie den Bau von E-Ladesäulen.

NRW
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt ab 16. Oktober 2017 Privatleute, die auf ihrem Grundstück eine Ladesäule für Elektrofahrzeuge installieren wollen. Aus Mitteln des Förderprogramms progres.nrw zahlt das Land 50 Prozent der Kosten bis maximal 1.000 Euro für jeden privat genutzten Ladepunkt. Öffentlich zugängliche Ladepunkte werden sogar mit bis zu 5.000 Euro bezuschusst.

Sofortprogramm Elektromobilität
Die neue Förderung ist Teil des „Sofortprogramms Elektromobilität“, welches die Landesregierung für Kommunen, Handwerker, Unternehmen und Privatpersonen aufgelegt hat. Gefördert werden Ladepunkte mit einer Ladeleistung zwischen elf und 22 Kilowatt sowie die Leistungselektronik, Verkabelungen, Parkplatzmarkierungen und -sensoren, Tiefbau und Fundament, die Ertüchtigung des bestehenden Hausanschlusses sowie die Montage und Inbetriebnahme. Voraussetzung, um die Fördergelder beantragen zu können, ist der Bezug von zertifiziertem Grünstrom. Eine Übergangsregelung gibt es für Kunden mit einem üblichen Stromtarif: Sie können bis Ende März 2018 die Errichtung ihres Ladepunktes mit 30 Prozent bezuschussen lassen.

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Baden-Württemberg
Mit sogenannten BW-e-Gutscheinen legt das Land eine zusätzliche Förderung im Bereich der Elektromobilität auf. Gefördert werden insbesondere Taxibetriebe, Fahrschulen, Car-Sharing-Unternehmen und Pflege- und Sozialdienste.

Die Landesregierung fördert die Elektromobilität mit der „Landesinitiative III – Marktwachstum Elektromobilität BW“ (LE III), mit zusätzlichen 43,5 Millionen Euro. „Mit dem BW-e-Gutschein beschränken wir uns bewusst nicht nur auf das E-Auto“, so Verkehrsminister Winfried Hermann. „Wir wollen einen Anreiz für eine neue Mobilität, eine E-Mobilität schaffen.“

Förderung auch für Lastenräder, Mieträder und Elektro-Roller
Nicht nur das Elektroauto, sondern auch andere Fahrzeugarten können bei der Förderung berücksichtigt werden. So können sich beispielweise gemeinnützige Institutionen, Kindertagesstätten, Handwerksbetriebe und der Einzelhandel die Anschaffung eines E-Lastenfahrrads mit bis zu 4.000 Euro fördern lassen. Kommunen mit Abstellplätzen an ÖPNV-Haltepunkten erhalten Zuschüsse für ein öffentliches Verleihsystem für Pedelecs, E-Bikes oder Elektro-Roller. Bus-Unternehmen erhalten bei der Umrüstung oder Anschaffung eines elektrisch betriebenen Busses eine Förderung von bis zu 100.000 Euro. Die gleiche Fördersumme gibt es für Unternehmen, die auf E-LKWs umsteigen.

BW-e-Gutscheine für Pkw-Flotten mit vielen Stadtfahrten
Zusätzlich zur Förderung des Bundes fördert das Land Baden-Württemberg den elektrischen Wechsel im Pkw-Bereich. Besonders Fahrzeugflotten mit vielen täglichen Fahrten in der Stadt sollen durch die finanzielle Unterstützung der sogenannten BW-e-Gutscheine in Zukunft elektrisch angetrieben werden und somit deutlich weniger Emissionen vor Ort ausstoßen. Der Gutschein bezuschusst die Fahrzeugunterhaltungs- und Ladeinfrastrukturkosten. Die Fördersumme beträgt 6.000 Euro für rein batterieelektrisch betriebene Fahrzeuge und 1.500 Euro für Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge. Die Zielgruppe für die Förderung durch den BW-e-Gutscheinen sind insbesondere Taxibetriebe, Fahrschulen, Car-Sharing-Unternehmen und Pflege- und Sozialdienste.

Auch Kommunen, Landkreise, Citylogistik, Kurier-Express-Paket-Dienste, Lieferdienste und die Einzelhandelslogistik in Luftreinhalteplangebieten können von den BW-e-Gutscheinen des Landes profitieren. „In Umweltzonen ist es besonders wichtig, konventionelle Fahrzeuge durch saubere Antriebe zu ersetzen“, betont Minister Hermann.

Der BW-e-Gutschein kann ab dem 01. November 2017 beantragt werden. Die Beantragung der Förderung erfolgt digital und ohne besonderen Aufwand.

Elektromobilität BW: Alle Informationen und Förderantrag

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