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Bundesländer dürfen ab sofort das Bundesprogramm Ladeinfrastruktur ergänzen

Die Länderöffnungsklausel besagt, dass Länder öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur nach den Rahmenbedingungen der Bundes-Förderrichtlinie mit bis zu 60 Millionen Euro fördern können, ohne bei der EU-Kommission eine Notifizierung zu beantragen. Allerdings gilt der Betrag für alle 16 Bundesländer zusammen. Um eine Koordinierung der Mittel zu ermöglichen, sollten die Länder dem Bund jeweils zu Jahresbeginn ihre für das Jahr veranschlagten Haushaltsansätze mitteilen. Laut BMVI müssen die Länder ihre Förderprogramme unverzüglich einstellen sobald der vorgegebene Höchstbetrag erreicht ist. Ein weiteres Auffüllen des Fördertopfes ist somit vorerst nicht gestattet.

Änderung der Bekanntmachung der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland

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